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Welche Aufgaben hat ein Jagdleiter bei einer Gesellschaftsjagd gemäß UVV (VSG 4.4), insbesondere auf einer Drückjagd?

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Der Jagdleiter trägt die Verantwortung für den sicheren Ablauf der Jagd.

  • Organisation und Planung der Jagd
  • Belehrt Schützen und Treiber vor Jagdbeginn über Sicherheitsbestimmungen und deren Einhaltung
  • Gibt die Jagdsignale sowie den Jagdablauf bekannt
  • Kontrolliert Jagdscheine und Schießnachweise
  • Weist Stände, Gruppen und Schussbereiche zu
  • Schließt ungeeignete Personen von der Teilnahme aus
  • Stellt brauchbare Hunde bereit und weist Hundeführer ein
  • Freigabe des Wildes
  • Stoppt die Jagd bei schlechter Sicht (z. B. Nebel)
  • Organisation der Nachsuche
  • Organisation des Streckelegens

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