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Wann ist das Abfeuern einer Schusswaffe ohne gesonderte behördliche Erlaubnis zulässig?

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  • Befugte Jagdausübung: Umfasst neben der Jagd auch das Ein- und Anschießen im Revier.
  • Rechtfertigungsgründe: Notwehr, Nothilfe und Notstand.
  • Jäger sind im Rahmen der Jagdausübung durch das Waffengesetz von der Pflicht einer gesonderten Schießerlaubnis befreit.

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