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Welche 3 Vorschriften zum Büchsenschuss enthält § 3 Ausübung der Jagd der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift?

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  1. Die Büchse ist im geladenen Zustand stets gesichert zu führen. Nur unmittelbar vor Schussabgabe ist zu entsichern.
  2. Ein Büchsenschuss darf nur dann abgegeben werden, wenn ein geeigneter Kugelfang vorhanden ist. Als geeigneter Kugelfang ist der Hintergrund des Geländes anzusehen. Der Wals ist auf Grund der hohen Gellergefahr kein geeigneter Kugelfang.
  3. Die Waffe wird erst dann eingestochen, wenn sie entsichert ist und die Zieleinrichtung im Ziel ruht.

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