Welche 3 Vorschriften zum enthält § 3 Ausübung der Jagd der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift?

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  1. Die ist im geladenen Zustand stets gesichert zu . Nur unmittelbar vor Schussabgabe ist zu entsichern.
  2. Ein darf nur dann abgegeben werden, wenn ein geeigneter vorhanden ist. Als geeigneter ist der Hintergrund des Geländes anzusehen. Der Wals ist auf Grund der hohen Gellergefahr kein geeigneter .
  3. Die wird erst dann , wenn sie entsichert ist und die Zieleinrichtung im Ziel ruht.

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