Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Niedersachsen muss gefüttert werden. Ist dies für Rehwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Niedersachsen
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Während einer vom Kreisjägermeister festgelegten Notzeit ist die Fütterung von Rehwild zulässig und verpflichtend
Außerhalb dieser Notzeit ist die Fütterunggrundsätzlich verboten, es sei denn, sie dient zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden und wurde von der Jagdbehörde genehmigt