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Welche Verpflichtung hat der Überlasser beim Überlassen einer Waffe zwischen Privatpersonen?

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  • Sicherstellen, dass der Empfänger berechtigt ist, die Waffe zu besitzen und aufzubewahren (WBK, Jagdschein, Voreintrag bei Kurzwaffen)
  • Anzeige des Überlassens bei der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen
  • Vorlage der zugehörigen Waffenbesitzkarte notwendig

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