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Wie ist das
Nachtjagdverbot
bei
Federwild
definiert?
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Das
Nachtjagdverbot
umfasst die Zeit von
1,5 Stunden nach Sonnenuntergang
bis
1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
.
In dieser Zeit ist das
Erlegen
von
Federwild
untersagt.
Ausnahmen
beim
Federwild
sind:
Möwen
,
Waldschnepfen
, Auer-, Birk- und
Rackelwild
Tipp
Beachte dazu immer die Gestze und Verordnungen Deines Bundeslandes.
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