Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in Tirol geregelt?
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Der Jagdpachtvertrag ist auf Antrag des Verpächters oder von Amts wegen, wenn der Pächter:
Wichtig: Die Auflösung ist unzulässig, wenn sie außer Verhältnis zu Art und Schwere der Handlungen steht.
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