Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer in Tirol geregelt?

Tirol (Österreich)

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Der Jagdpachtvertrag ist auf Antrag des Verpächters oder von Amts wegen, wenn der Pächter:

  • Schwerwiegend oder wiederholt jagdrechtliche Vorschriften verletzt oder beharrlich nicht weidgerecht jagt
  • Die Vorschriften zur Jagdleitung oder den trotz Aufforderung durch die Behörde verletzt
  • Wiederholt Jagdgäste einlädt, die das Jagdgesetz verletzen
  • Aufträgen zur Verhinderung von und Tierkrankheiten nicht nachkommt
  • Wiederholt die Jagdabgabe nicht vollständig entrichtet
  • Mit der Bezahlung des Pachtzinses oder Ersatz eines Wildschadens trotz Mahnung länger als drei Monate in Verzug ist
  • 3 Jagdjahre hintereinander den für und hinsichtlich der weiblichen Stücke sowie der Kälber bzw. erheblich nicht erfüllt

Wichtig: Die Auflösung ist unzulässig, wenn sie außer Verhältnis zu Art und Schwere der Handlungen steht.

Tirol (Österreich)

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