Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in Tirol geregelt?
Tirol (Österreich)
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Der Jagdpachtvertrag ist auf Antrag des Verpächters oder von Amts wegen, wenn der Pächter:
Schwerwiegend oder wiederholt jagdrechtliche Vorschriften verletzt oder beharrlich nicht weidgerechtjagt
Die Vorschriften zur Jagdleitung oder den Jagdschutz trotz Aufforderung durch die Behörde verletzt
Wiederholt Jagdgäste einlädt, die das Jagdgesetz verletzen
Aufträgen zur Verhinderung von Wildschäden und Tierkrankheiten nicht nachkommt
Wiederholt die Jagdabgabe nicht vollständig entrichtet
Mit der Bezahlung des Pachtzinses oder Ersatz eines Wildschadens trotz Mahnung länger als drei Monate in Verzug ist
3 Jagdjahre hintereinander den Abschussplan für Schalenwild und Murmeltiere hinsichtlich der weiblichen Stücke sowie der Kälber bzw. Kitze erheblich nicht erfüllt Wichtig: Die Auflösung ist unzulässig, wenn sie außer Verhältnis zu Art und Schwere der Handlungen steht.