Darf ein Landwirt ohne sein Feld vor dem kontrollieren?

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  • Der Landwirt ist aus Tierschutzgründen (§ 1 TierSchG) verpflichtet, vor der Mahd zu schützen
  • Aber: Das Aufsuchen und Fangen des Wildes gehören zu . Sie sind als an einen und das Jagdausbüngsrecht gebunden
    • Mindestens eine verantwortliche Person mit muss die Aktion leiten; Landwirte dürfen als Helfer ohne eigenen mitwirken
  • Vorsicht: Rehkitzrettung ohne Einwilligung des gilt als (§ 292 StGB)

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