Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten in Ihrem in Baden-Württemberg nachts bejagen. Ist das erlaubt?

Baden-Württemberg

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Ja, die nächtliche Bejagung von in Baden-Württemberg ist erlaubt. Sowohl das Bundesjagdgesetz als auch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg verbieten die Nachtjagd auf (außer und , nicht jedoch auf . Zudem wurde das Verbot des Einsatzes von Nachtsichttechnik im JWMG aufgehoben, sodass der Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und -aufsatzgeräten bei der Bejagung von zulässig ist.

Baden-Württemberg

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