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Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten in Ihrem Revier in Baden-Württemberg nachts Raubwild bejagen. Ist das erlaubt?

Baden-Württemberg

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  • Ja, die nächtliche Bejagung von Raubwild in Baden-Württemberg ist erlaubt
  • Das Verbot des Einsatzes von Nachtsichttechnik wurde aufgehoben, sodass der Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und -aufsatzgeräten zulässig ist
AchtungDie Bejagung von Schalenwild (außer Schwarzwild) und Federwild ist zur Nachtzeit unzulässig!

Baden-Württemberg

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