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Ja, die nächtliche Bejagung von Raubwild in Baden-Württemberg ist erlaubt. Sowohl das Bundesjagdgesetz als auch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg verbieten die Nachtjagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Federwild, nicht jedoch auf Raubwild. Zudem wurde das Verbot des Einsatzes von Nachtsichttechnik im JWMG aufgehoben, sodass der Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und -aufsatzgeräten bei der Bejagung von Raubwild zulässig ist.
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