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Sie haben in Rheinland-Pfalz einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?

Rheinland-Pfalz

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  • Das hängt von der Wildfolgevereinbarung zwischen den Jagdnachbarn ab
  • Diese Vereinbarung regelt, wem Wildbret und Trophäe bei überwechselndem, krank geschossenem Wild zustehen – in der Regel dem Jagdausübungsberechtigten, der das Wild beschossen hat
Rheinland-Pfalz

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