Sie haben in Rheinland-Pfalz einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das nach gemeinsamer noch lebend im . Ihr Nachbar trägt einen an. Wer hat Anrecht auf das und die ?

Rheinland-Pfalz

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Ohne eine spezielle entscheidet § 35 Abs. 3 LJG Rheinland-Pfalz über den Anspruch auf und . Es ist wichtig, die spezifische Vereinbarung zu konsultieren, um festzustellen, wer das Anrecht hat.

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