Sie haben in Rheinland-Pfalz einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?
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Ohne eine spezielle Wildfolgevereinbarung entscheidet § 35 Abs. 3 LJG Rheinland-Pfalz über den Anspruch auf Wildbret und Trophäe. Es ist wichtig, die spezifische Vereinbarung zu konsultieren, um festzustellen, wer das Anrecht hat.
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