Welche der folgenden Bestimmungen zu Waffen und Munition entspricht den jagdrechtlichen Vorschriften in Oberösterreich?
Halbautomatische Waffen dürfen bei der Jagd auf alle Wildarten mit beliebig hoher Magazinkapazität verwendet werden.
Für die Bejagung von Rehwild ist eine Mindestenergie der Patrone von 2.000 Joule auf 100 Meter vorgeschrieben.
Die Verwendung von Randfeuerpatronen für die Jagd auf Schalenwild ist verboten.
Faustfeuerwaffen sind für die aktive Pirschjagd auf Schalenwild uneingeschränkt zugelassen.