Welche Wildarten dürfen im Bundesland Salzburg gemäß dem Salzburger Jagdgesetz 1993 zur Nachtzeit bejagt werden?
Nur Fuchs und Schwarzwild, während Dachs und Marderarten nachts generell geschont sind.
Sämtliches Haarwild, das keine Geweih- oder Hornbildung aufweist.
Schwarzwild (alle Alters- und Geschlechtsklassen) sowie Beutegreifer wie Fuchs, Dachs und Steinmarder.
Ausschließlich Schwarzwild und Rotwild-Kahlwild zur Vermeidung von Forstschäden.