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In welchen Fällen kann nach dem JWMG ein ersatzpflichtiger Wildschaden entstehen?
Ersatzpflichtig sind nur Schäden durch:
- Schalenwild
- Wildkaninchen
- Fasan (in BW ist der Fasan im JWMG nicht schadensersatzpflichtig)
Siehe: Wildschadensersatzpflicht