In welchen Fällen kann nach dem JWMG ein ersatzpflichtiger Wildschaden entstehen?

Erklärung:

Ersatzpflichtig sind nur Schäden durch:

  1. Schalenwild
  2. Wildkaninchen
  3. Fasan (in BW ist der Fasan im JWMG nicht schadensersatzpflichtig)

Siehe: Wildschadensersatzpflicht

A

Habicht schlägt Haustaube.

B

Feldhase äst Feldsalat.

C

Kaninchen nagt an Raps.

D

Wildtauben nehmen Saat auf.

E

Rehe verbeißen Reben in Weinbergen.