Für Wild, das bei der Nachsuche zur Strecke gebracht wird, gilt:
Wild wird immer auf den Abschussplan des Jagdausübungsberechtigten angerechnet, in dessen Bezirk es erlegt wurde.
Krankgeschossenes Wild wird immer auf den Abschussplan des Jagdausübungsberechtigten angerechnet, in dessen Revier es krank geschossen wurde, auch wenn es erst bei einer Nachsuche im Nachbarrevier gefunden wird.
Krankgeschossenes Wild, das bei einer erlaubten Nachsuche den Fangschuss im Nachbarrevier erhält, wird immer auf den Abschussplan des Nachbarreviers angerechnet.