Sie gelangen zu Ihrem Jagdbezirk nur über einen Jägernotweg. Welche Aussagen treffen zu?
Die Schusswaffe muss ungeladen sein.
Sie dürfen Ihre unterladene Waffe mit sich führen.
Die Schusswaffe muss sich im Überzug befinden oder mit verbundenem Schloss oder zerlegt mitgeführt werden.