Unter welcher Voraussetzung darf ein Jäger die Proben für die Trichinenschau bei einem erlegten Stück Schwarzwild selber entnehmen?
Die bestandene Jägerprüfung ist dafür ausreichend.
Er muss die entsprechende Schulung besucht haben und muss von der zuständigen Veterinärbehörde mit der Probenentnahme beauftragt sein.
Er muss "kundige Person" sein.
Er muss als Lebensmittelunternehmer registriert sein.
Das ist nicht möglich, da die Probenentnahme immer von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt werden muss.