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Unter welcher Voraussetzung darf ein die Proben für die bei einem erlegten selber entnehmen?


In Baden-Württemberg sind 2 Dinge Voraussetzung für die Entnahme von Trichinenproben:

  1. Schulung: Der allein oder die Schulung zur reichen hierfür nicht aus. In Baden-Württemberg gibt es landeseinheitliche Powerpoint-Präsentationen. Diese müssen bei der Schulung vermittelt werden.
  2. Beauftragung: Die zuständige Veterinärbehörde muss den für einen gewissen Bezirk zur Probenentnahme beauftragen. So soll vermieden werden, dass fremde Jagdgäste die Probenentnahme durchführen und später nicht mehr auf das zugreifen können.