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Unter welcher Voraussetzung darf ein Jäger die Proben für die Trichinenschau bei einem erlegten Stück Schwarzwild selber entnehmen?
In Baden-Württemberg sind 2 Dinge Voraussetzung für die Entnahme von Trichinenproben:
- Schulung: Der Jagdschein allein oder die Schulung zur kundigen Person reichen hierfür nicht aus. In Baden-Württemberg gibt es landeseinheitliche Powerpoint-Präsentationen. Diese müssen bei der Schulung vermittelt werden.
- Beauftragung: Die zuständige Veterinärbehörde muss den Jäger für einen gewissen Bezirk zur Probenentnahme beauftragen. So soll vermieden werden, dass fremde Jagdgäste die Probenentnahme durchführen und später nicht mehr auf das Wild zugreifen können.