Auf einer Drückjagd im Dezember erlegen Sie ein abgekommenes Stück Rehwild mit struppiger Decke und verschmutztem Spiegel. Der Jagdpächter schenkt Ihnen das Stück. Welche Möglichkeiten haben Sie?
Wenn der Pächter keine Bedenken hat, kann ich das Stück verkaufen.
Den Aufbruch und die Decke sollte ich unschädlich entsorgen, das Wildbret ist unbedenklich.
Wenn ich das Stück verwerten möchte, muss ich es einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen.
Ich schicke die Organe an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt zur Begutachtung und kann das Tier nach drei Tagen verkaufen.
Ich kann das Stück unschädlich beseitigen.