Bei einer Treibjagd flüchtet ein krankgeschossener Hase über die Jagdreviergrenze und bleibt im Nachbarrevier verendet liegen. Welche der nachgenannten Handlungsweisen entsprechen den gesetzlichen Wildfolgebestimmungen?
Art. 37 BayJG – Wildfolge
Der Revierinhaber überschreitet mit seiner entladenen Flinte die Jagdreviergrenze und holt den Hasen
Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen
Der Revierinhaber verkauft den Hasen am Schluss des Jagdtags mit der übrigen Strecke an den Wildbrethändler
Der Revierinhaber bringt den Hasen am Ende des Jagdtags dem Inhaber des betroffenen Nachbarreviers