Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden?

Erklärung:

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auerwild, Birkwild und Rackelwild dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. (§ 21 BJagdG )