Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden?
Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auerwild, Birkwild und Rackelwild dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. (§ 21 BJagdG )