Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?

Erklärung:

Bei dem Damspießer handelt es sich nicht um Wild, da er aus einem Wildgehege stammt und somit nicht herrenlos ist. Das Jagdausübungsrecht gilt jedoch nur für Wild. Erst, wenn der Besitzer des Damspießer die Suche aufgibt, wird der Damspießer herrenlos und damit zu Wild.

Außerdem darf Schalenwild (außer Schwarzwild) nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.

A

Ja

B

Nein