Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kormorane unterliegen in Bayern nicht dem Jagdrecht. Allerdings ist zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt die Tötung von Kormoranen durch Abschuss in einem Umkreis von 200 m um Gewässer erlaubt. Der Abschuss ist nur zulässig in der Zeit vom 16. August bis 14. März.

Für weitere Informationen in der „Kormoranverordnung “ nachlesen.