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Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?
- Wasserjagd → Mindestens 1 brauchbarer Jagdhund
- Gemeinschaftsjagd (z.B. Drückjagd) → Genügend brauchbare Jagdhunde
- Suchjagd → Jagdhund
- Ansitzjagd → Kein Jagdhund (jedoch ggf. im Anschluss zur Nachsuche)