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Sie haben ein erlegt und stellen beim fest. Was müssen Sie als „“ tun, wenn Sie es an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb weitergeben wollen?


Bei der Abgabe an einen wird durch den immer eine und ggf. einen durchgeführt. Wenn der als eine Erstuntersuchung durchführt und die Freiheit von bescheinigt, kann das in der ohne Kopf und rote Organe an den abgegeben werden.

Wenn jedoch wie in diesem Fall festgestellt werden oder der die Bescheinigung nicht ausfüllt, muss das in der mit Kopf und roten Organen an den abgegeben werden.