Sie haben ein Schmalreh erlegt und stellen beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Was müssen Sie als „Kundige Person“ tun, wenn Sie es an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb weitergeben wollen?

Erklärung:

Bei der Abgabe an einen WBB wird durch den WBB immer eine amtliche Fleischuntersuchung und ggf. einen Trichinenuntersuchung durchgeführt. Wenn der Jäger als kundige Person eine Erstuntersuchung durchführt und die Freiheit von bedenklichen Merkmalen bescheinigt, kann das Wild in der Decke ohne Kopf und rote Organe an den WBB abgegeben werden.

Wenn jedoch wie in diesem Fall bedenkliche Merkmale festgestellt werden oder der Jäger die Bescheinigung nicht ausfüllt, muss das Wild in der Decke mit Kopf und roten Organen an den WBB abgegeben werden.

A

Eine Erklärung beifügen, in der die bedenklichen Merkmale genannt sind

B

Das Stück vorher einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen

C

Den gesamten Wildkörper einschließlich der roten Organe abgeben

D

Wildkörper ohne Kopf und Aufbruch weiter geben