Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg über einen Acker in der Absicht, evtl. einen aufstehenden Hasen zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?

Erklärung:

Auf dem Rückweg von der Ansitzjagd wird eine Suchjagd auf den Hasen ausgeübt. Dabei muss ein brauchbarer Jagdhund geführt werden.

„Bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden.“ (BayJG Art. 39 )

A

Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt

B

Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält

C

Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden