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Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg über einen Acker in der Absicht, evtl. einen aufstehenden zu . Müssen Sie dazu einen brauchbaren mitführen?


Auf dem Rückweg von der wird eine auf den ausgeübt. Dabei muss ein brauchbarer geführt werden.

„Bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und sowie bei jeder Jagdart auf sind brauchbare in genügender Zahl zu verwenden.“ (BayJG Art. 39)