Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg über einen Acker in der Absicht, evtl. einen aufstehenden Hasen zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?
Auf dem Rückweg von der Ansitzjagd wird eine Suchjagd auf den Hasen ausgeübt. Dabei muss ein brauchbarer Jagdhund geführt werden.
„Bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden.“ (BayJG Art. 39 )
Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt
Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält
Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden