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Welche der nachgenannten heimischen Wildarten dürfen in Bayern nicht auf einer Treibjagd erlegt werden?
Bei einer Treibjagd darf Schalenwild außer Schwarzwild nicht erlegt werden. (Siehe: Art. 29 II 4 BayJG – Sachliche Gebote und Verbote)
Welche der nachgenannten heimischen Wildarten dürfen in Bayern nicht auf einer Treibjagd erlegt werden?
Bei einer Treibjagd darf Schalenwild außer Schwarzwild nicht erlegt werden. (Siehe: Art. 29 II 4 BayJG – Sachliche Gebote und Verbote)