Bei welcher der nachgenannten Wildarten kann nach den Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern – bei sonst angemessenem Wildbestand – der Anteil des weiblichen Wildes höher sein als der des männlichen?

Erklärung:

Punkt 6 – „Geschlechterverhältnis“ in Abschnitt I „Allgemeine Grundlagen, Grundsätze und Grundbegriffe“ aus der Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern

„Das Geschlechterverhältnis bezeichnet das Zahlenverhältnis, in dem sich in einem Wildbestand die männlichen und weiblichen fortpflanzungsfähigen Tiere gegenüberstehen. Zur Vermeidung einer zu hohen Zuwachsrate ist bei normalem Wildbestand mittels der Bejagung ein Geschlechterverhältnis von 1:1 anzustreben, wobei beim Gamswild der Anteil des weiblichen Wildes höher sein kann.“