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Bei welcher der nachgenannten Wildarten kann nach den Richtlinien für die und Bejagung des in Bayern – bei sonst angemessenem – der Anteil des weiblichen höher sein als der des männlichen?


Punkt 6 – „Geschlechterverhältnis“ in Abschnitt I „Allgemeine Grundlagen, Grundsätze und Grundbegriffe“ aus der Richtlinie für die und Bejagung des in Bayern

„Das Geschlechterverhältnis bezeichnet das Zahlenverhältnis, in dem sich in einem die männlichen und weiblichen fortpflanzungsfähigen Tiere gegenüberstehen. Zur Vermeidung einer zu hohen Zuwachsrate ist bei normalem mittels der Bejagung ein Geschlechterverhältnis von 1:1 anzustreben, wobei beim der Anteil des weiblichen höher sein kann.“