Welche der folgenden Praktiken ist laut dem Steiermärkischen Jagdgesetz 1986 eine verbotene Jagdmethode?
Die Nachtjagd auf Schwarzwild, Wildgänse und Waldschnepfen.
Die Durchführung einer Lappjagd innerhalb einer Zone von 300 Metern zur Jagdgebietsgrenze.
Das Erlegen von Wild von einem nicht motorisierten Ruderboot aus.
Die Verwendung von künstlichen Lichtquellen ausschließlich zur Nachsuche von verendetem Wild.