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Dürfen Sie gegen Vorlage des gültigen Jagdscheines die erste Kurzwaffe erwerben?
Für den Erwerb von Kurzwaffen ist für Jäger eine Voreintragung der gewünschten Kurzwaffe in der WBK notwendig. Diese gilt für 1 Jahr. In der Regel sind maximal 2 Kurzwaffen zulässig. Bei besonderem Bedürfnis kann auch der Erwerb weiterer Kurzwaffen beantragt werden.