Gilt das Verbot, Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) während der Nachtzeit zu erlegen, ausnahmslos?
Ja, von diesem Verbot gibt es keinerlei Ausnahmen.
Nein, die oberste Jagdbehörde kann im Einvernehmen mit der Obersten Naturschutzbehörde das Nachtjagdverbot für Schalenwild gänzlich aufheben.
Nein, ist zur Erfüllung des Abschussplanes oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden die Nachtjagd erforderlich, so kann die untere Jagdbehörde diese für Schalenwild befristet zulassen