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Welches in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der nicht in nehmen, um es z.B. präparieren zu lassen.


Der unterliegt dem Naturschutzrecht. Das Recht zur Aneignung bezieht sich jedoch nur auf , nicht jedoch auf Tierarten, die dem unterliegen.

Da und dem unterliegen, dürfen diese durch den in seinen genommen werden.