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Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes besitzen Personen nicht,
A
Die Ihrem Jagdfreund mit gültigem Jagdschein ihre Büchse für eine Drückjagd überlassen
B
Die ihre Büchse jemandem überlassen, der zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt ist