Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes besitzen Personen nicht,
Die Ihrem Jagdfreund mit gültigem Jagdschein ihre Büchse für eine Drückjagd überlassen
Die ihre Büchse jemandem überlassen, der zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt ist
Die Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahren