Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder -möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?
Drück- oder Treibjagd
Anlage von Saufängen
Verwendung von Posten (grobe Schrote) bei der Treibjagd
Ansitzjagd zur Nachtzeit
Ansitzjagd unter Verwendung von Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräten, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind