Was ist eine Kundige Person? Welche Vermarktungswege neben dem Eigenverzehr kann sie verfolgen?
Ein Jäger, der nach den Vorgaben des EU-Hygienepaketes aus dem Jahre 2004 im Rahmen der Ausbildung geschult wurde, erwirbt diese Qualifikation durch das Bestehen der Jagdprüfung. Ältere Jäger erwerben diese durch eine Nachschulung. Eine kundige Person erkennt bedenkliche Merkmale des Wildes vor und nach dem Schuss. Der Jäger ist berechtigt, neben dem Eigenbedarf Wild oder Wildfleisch in kleinen Mengen (Strecke eines Jagdtages) an Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels (z.B. Gastronomie) oder an Wildbearbeitungsbetriebe abzugeben.