Welche Aussage trifft nicht zu?
Der Wolf unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit
Der Jagdausübungsberechtigte darf sich einen durch den Straßenverkehr getöteten Wolf aneignen
Das Anfüttern von Wölfen ist verboten.
Durch den Wolf verursachte Schäden sind wildschadensersatzpflichtig.