Welche Aussage trifft nicht zu?

A

Der Wolf unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit

B

Der Jagdausübungsberechtigte darf sich einen durch den Straßenverkehr getöteten Wolf aneignen

C

Das Anfüttern von Wölfen ist verboten.

D

Durch den Wolf verursachte Schäden sind wildschadensersatzpflichtig.