Wann ist ein Stück Schalenwild vor der Vermarktung einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen?

Erklärung:

Eine amtliche Fleischuntersuchung ist eine durch Amtstierärzte durchgeführte Untersuchung aller Teile des Tieres (inklusive Blut). Sie ist verpflichtend (1) bei Vorliegen bedenklicher Merkmale und vorgesehenem Verzehr, (2) bei Abgabe an gewerbemäßigen Handel (z.B. an WBB), (3) bei Verdacht auf Trichineninfektion und (4) bei Verdacht auf Umweltkontamination. Das untersuchte Wild wird mit Stempelabdrücken unter anderem an den Innenseiten der Keulen und auf dem Brustbein markiert.

A

bei Auffälligkeiten vor dem Schuss

B

beim Verkauf an den örtlichen Schlachter

C

bei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch

Ein ekel erregender Geruch wie ein sehr intensiver Geschlechtsgeruch (z.B. brunftiger Damhirsch) gilt als bedenkliches Merkmal.

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