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Wann ist ein vor der Vermarktung einer zuzuführen?


Eine ist eine durch Amtstierärzte durchgeführte Untersuchung aller Teile des Tieres (inklusive Blut). Sie ist verpflichtend (1) bei bedenklicher Merkmale und vorgesehenem Verzehr, (2) bei Abgabe an gewerbemäßigen Handel (z.B. an , (3) bei Verdacht auf Trichineninfektion und (4) bei Verdacht auf Umweltkontamination. Das untersuchte wird mit Stempelabdrücken unter anderem an den Innenseiten der Keulen und auf dem Brustbein markiert.