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Begeht der Jagdleiter eine Straftat, wenn er einem Treiber (Nichtjäger) einen Hasen schenkt, ohne diesen aufgebrochen zu haben?
A
ja
Die sachgemäße Versorgung des Hasen ist erst mit dem Aufbrechen und der Überprüfung der inneren Organe auf das Vorliegen von bedenklichen Merkmalen abgeschlossen. Mit der Jägerprüfung erlangt der Jäger den Sachkundenachweis hierzu, welchen der Treiber nicht hat.
B
nein
C
nur dann, wenn der Treiber nach dem 01.02.1987 geboren wurde