In einem Jagdbezirk ohne Rotwild haben Sie einen Abschussplan nur für Dam- und Rehwild. Diesen Abschussplan haben Sie bereits zu 100 % erfüllt. Beim Pirschen treffen Sie auf ein schwaches Rothirschkalb. Dürfen Sie es erlegen?

Erklärung:

Der Abschussplan legt die genauen Abschusszahlen der Wildarten in jedem Revier fest. Abweichend davon dürfen zwei Stück weibliches Wild oder männliche Kälber und Lämmer erlegt werden. Das Rotwildkalb darf also auch ohne den Abschussplan erlegt werden.

Siehe: NJagdG § 25 I

A

Ja, ohne weiteres

B

Nein

C

nur mit zuvor erfolgter entsprechender Genehmigung der Jagdbehörde