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Welche der folgenden Wildarten unterliegt nicht der Abschussplanung?
Die Abschussplanung ist ein Instrument des Wildtiermanagements. Sie regelt, wie viel Wild einer bestimmten Art in einem Jagdbezirk erlegt werden darf.
Nach Bundesjagdgesetz darf Schalenwild (außer Schwarzwild) und der Seehund nur nach Abschussplanung erlegt werden.
- Schwarzwild: Aufgrund seiner hohen Reproduktionsrate und möglicher Schäden in der Landwirtschaft darf es ganzjährig ohne Abschussplan bejagt werden.
- Rehwild: In den meisten Bundesländern abschussplanpflichtig (Ausnahmen möglich).
- Seehunde: In Niedersachsen ganzjährig geschont, aber trotzdem abschussplanpflichtig nach Bundesjagdgesetz.
Weitere abschussplanpflichtige Arten sind:
- Anderes Schalenwild (außer Schwarzwild)
- Auer-, Birk- und Rackelwild