Was hat der Jagdausübende zu veranlassen, wenn noch keine Wildfolge vereinbart ist und ein krank geschossenes Stück Schalenwild in den benachbarten Jagdbezirk wechselt, ohne sich in Sichtweite von der Grenze niederzutun?

A

er hat unverzüglich die Verfolgung des Stückes aufzunehmen und zu versuchen, das Stück zur Strecke zu bringen

B

die Stelle des Überwechselns ist kenntlich zu machen, der benachbarte Jagdpächter ist unverzüglich zu verständigen

C

er muss dem krankgeschossenen Stück folgen, um den neuen Einstand festzustellen