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haben eine in der freien Feldflur liegende Obstbaumkultur durch Abnagen der Rinde schwer beschädigt. Wann ist der Jagdpächter, der die gesetzliche der laut Jagdpachtvertrag übernommen hat, ?


Die bei wird in § 29 des Bundesjagdgesetz geregelt. sind nur Schäden durch: Diese Vorgabe kann durch Landesjagdgesetze und -verordnungen erweitert werden.

Die Ersatzpflicht liegt bei der . Allerdings wird sie in aller Regel im Pachtvertrag auf den Pächter übertragen.