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Welche heimischen Wildarten dürfen zur Bestandsstützung ausgewildert werden?
- Fasane, die aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirkes stammen.
- Schalenwild (außer Schwarzwild) mit Genehmigung der obersten Jagdbehörde
- Bedrohte heimische Wildarten mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
Siehe: § 31 LJG NRW