Welche heimischen Wildarten dürfen zur Bestandsstützung ausgewildert werden?

Erklärung:
  • Fasane, die aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirkes stammen.
  • Schalenwild (außer Schwarzwild) mit Genehmigung der obersten Jagdbehörde
  • Bedrohte heimische Wildarten mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde

Siehe: § 31 LJG NRW

A

Nur Fasanen

B

Alle Wildarten

C

Alle bedrohten heimischen Wildarten außer Wildkaninchen und Schwarzwild

E

Nur Rehe und Dammhirsche.

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