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Welche heimischen Wildarten dürfen zur Bestandsstützung ausgewildert werden?


  • , die aus verlassenen des jeweiligen Jagdbezirkes stammen.
  • (außer mit Genehmigung der obersten Jagdbehörde
  • Bedrohte heimische Wildarten mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde

Siehe: § 31 LJG NRW