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Zu welchen der nachgenannten Zwecke darf ein seine gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten unter 200 Joule liegt?


Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2d BJagdG ist der Gebrauch von oder Revolvern) auf grundsätzlich verboten, aber es gibt zwei Ausnahmen:

  1. und
    Keine Mindestenergie vorgeschrieben.
    dürfen hier auch unter 200 Joule eingesetzt werden (z. B. .22 lfB oder 6,35 mm Browning), sofern das Landesrecht dies erlaubt.
  2. (z. B. bei
    Nur zulässig ab 200 Joule Mündungsenergie.
    unter 200 Joule dürfen hierfür nicht verwendet werden.

🔍 Juristische Begründung:

Das Wort „sowie“ im Gesetz trennt beide Ausnahmefälle. Die Energiegrenze von 200 Joule bezieht sich nur auf den zweiten Teil („zur Abgabe von Fangschüssen“), nicht aber auf die Bau- oder .