Zu welchen der nachgenannten Zwecke darf ein Jäger seine Faustfeuerwaffe gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse unter 200 Joule liegt?
Im Bundesjagdgesetz wird verboten auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen. Ausgenommen wird die Baujagd und Fallenjagd, sowie Fangschüsse, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt. In einigen Bundesländern sind niedrigere Mündungsenergien bei Kurzwaffen für die Baujagd und Fallenjagd zulässig.