Aus welchen Gründen kann die untere Jagdbehörde die Jagd auf Wild mit ganzjähriger Schonzeit zulassen?
Zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken
Störung des biologischen Gleichgewichts
Zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden
Zur Reduzierung der Bestände von altem Wild