Welche jagdbaren Arten enthält die „Rote Liste Nordrhein-Westfalen“?

Erklärung:

Die Rote Liste NRW ist keine Auflistung bedrohter Arten, sondern von Arten, deren Bedrohungsstatus untersucht wird. Deshalb finden sich hier auch Arten wie das Schwarzwild, welche nicht bedroht sind.

Taggreifvögel unterliegen zwar dem Jagdrecht, sind jedoch ganzjährig geschont.