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Was verstehen Sie unter dem Jagdausübungsrecht?
Das Recht zur Jagdausübung liegt beim Inhaber eines Jagdbezirks und umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild.
Hiervon abzugrenzen ist das Jagdrecht. „Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.“
MerkhilfeANEF für die Jagdausübung: Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen.