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Was verstehen Sie unter dem ?


Das Recht zur liegt beim Inhaber eines und umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, oder Fangen von .

Hiervon abzugrenzen ist das . „Das ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem unterliegen (), zu , auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem ist die Pflicht zur verbunden.“

MerkspruchANEF für die : Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen.