Was verstehen Sie unter dem Jagdausübungsrecht?

Erklärung:

Das Recht zur Jagdausübung liegt beim Inhaber eines Jagdbezirks und umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild.

Hiervon abzugrenzen ist das Jagdrecht. „Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.“

ANEF für die Jagdausübung: Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen.

A

Das Recht auf alle wild lebenden Tiere die Jagd auszuüben.

B

Das Recht wilde Tiere zu fangen.

Vorsicht! Hier muss zwischen Wild und wilden Tieren unterschieden werden. Währende wilde Tiere herrenlos und frei lebend sind, unterliegt das „Wild“ dem Jagdrecht.

C

Das Recht Wild erlegen zu dürfen.