Welche in der Natur tot aufgefundene Tierart darf ein Jagdausübungsberechtigter für den eigenen Bedarf präparieren lassen?
Das Aneignungsrecht bezieht sich nur auf Wild – das heißt Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Einige Beispiele:
Fuchs
Fasan
Waschbär
Waldschnepfe
Waldkauz