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In welchen Fällen ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich?
A
gesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das zum Verbrauch im Haushalt des Erlegers bestimmt ist
B
gesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das für einen EU-zugelassenen Wild bearbeitenden Betrieb bestimmt ist
D
ein in der Rauschzeit erlegter Keiler mit deutlich geschwollenen Hoden