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Es ist erlaubt,
A
ohne Jagdschein, aber mit der schriftlichen Erlaubnis des
B
die Brackenjagd auf einer Fläche von 800 ha auszuüben
C
in Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 150 m von Fütterungen zu erlegen
D
Belohnungen für den Abschuss von Federwild auszusetzen
E
aufgezogenes Wild drei Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild auszusetzen