Es ist erlaubt,
ohne Jagdschein, aber mit der schriftlichen Erlaubnis des/der Jagdausübungsberechtigten, Abwurfstangen zu sammeln
die Brackenjagd auf einer Fläche von 800 ha auszuüben
in Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 150 m von Fütterungen zu erlegen
Belohnungen für den Abschuss von Federwild auszusetzen
aufgezogenes Wild drei Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild auszusetzen