Es ist erlaubt,

A

die Lappjagd innerhalb einer Zone von 300 m von der Grenze des Jagdbezirkes auszuüben

B

die Jagd durch Abklingeln der Felder auszuüben

C

die Treibjagd bei Mondschein auszuüben

D

auf Rehwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E/100) weniger als 1.000 Joule beträgt

E

auf Rehwild mit einer Büchsenpatrone unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen