Welche Aussage bezüglich des Abschussplans ist falsch?

A

In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen

B

innerhalb von Hegegemeinschaften ist den Abschussplänen eine Stellungnahme der Hegegemeinschaft beizufügen

C

alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden

D

der Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden

E

im Saarland muss der Jagdausübungsberechtigte nur für Rotwild sowie für Damwild innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes für den Zeitraum eines Jagdjahres einen Abschussplan aufstellen