Welche Aussage bezüglich des Abschussplans ist falsch?
In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen
innerhalb von Hegegemeinschaften ist den Abschussplänen eine Stellungnahme der Hegegemeinschaft beizufügen
alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden
der Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden
im Saarland muss der Jagdausübungsberechtigte nur für Rotwild sowie für Damwild innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes für den Zeitraum eines Jagdjahres einen Abschussplan aufstellen